Freitag, 21. August 2015

Ich suche eine Steuerberaterin in Aschaffenburg

Als Frau, Mutter und Gründerin ist man im Alltag mit vielen Herausforderungen konfrontiert.

 Plant man nun seine Selbständigkeit als Freelancer im Sport oder der Gesundheit, oder als Unternehmensnachfolgerin einer GmbH oder GmbH & Co KG, stellt sich immer die Frage mach ich alles alleine oder suche ich mir eine gute Steuerberaterin meines Vertrauens die mich bei der Gründung eines Unternehmens unterstützt. Dies beginnt von der Beratung zur Rechtsform, über die private Absicherung über die gemeinsame Erstellung des Businessplanes.

 Die ersten Monate der Selbständigkeit sind von vielen Fragen und Unsicherheiten geprägt in dieser Phase steht Ihnen die Steuerberaterin aus Aschaffenburg gerne zur Seite und stärkt Ihnen mit Rat und Kompetenz den Rücken. Die richtige Gründung- kombiniert mit Steuer- und Unternehmensberatung ist der Schlüssel für Ihren Erfolg.

 Daher ist es eine wesentliche Entscheidung ob Sie sich für gute Beratung oder für preiswerte Tipps aus dem Internet oder von Freuden entscheiden die zwar alles besser wissen aber selbst keine nennenswerte Erfahrung in der Gründungsberatung bzw. Unternehmensführung  haben.

Daher empfehlen wir Ihnen sich eine gute Steuerberaterin zu suchen, wir würden Sie hierbei gerne unterstützen. Fragen Sie uns nach Referenzen.

Montag, 30. März 2009

Bi­lanz­recht wird mo­der­ni­siert

Bi­lanz­recht wird mo­der­ni­siert


Der Deut­sche Bun­des­tag hat am 26. März 2009 das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Bi­lanz­rechts (BilMoG) ver­ab­schie­det. Es ent­las­tet die Wirt­schaft fi­nan­zi­ell in er­heb­li­chem Um­fang und stärkt das Bi­lanz­recht des Han­dels­ge­setz­bu­ches für den Wett­be­werb mit in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­stan­dards.

Zu den we­sent­li­chen Än­de­run­gen des Bi­lanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes ge­hö­ren:

De­re­gu­lie­rung
Die Neu­re­ge­lung ent­las­tet die Un­ter­neh­men von ver­meid­ba­rem Bi­lan­zie­rungs­auf­wand. Mit­tel­stän­di­sche Ein­zel­kauf­leu­te, die nur einen klei­nen Ge­schäfts­be­trieb un­ter­hal­ten, wer­den von der han­dels­recht­li­chen Buch­füh­rungs-​, In­ven­tur-​ und Bi­lan­zie­rungs­pflicht be­freit. Für Ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten wie AG und GmbH wer­den eben­falls Be­frei­un­gen und Er­leich­te­run­gen bei der Bi­lan­zie­rung vor­ge­se­hen. Ins­ge­samt ist auf­grund die­ser Maß­nah­men mit einer Sen­kung der Bi­lan­zie­rungs­kos­ten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rech­nen. Nach dem Jah­res­be­richt der Bun­des­re­gie­rung 2008 zum Bü­ro­kra­tie­ab­bau er­gibt sich unter zu­sätz­li­cher Be­rück­sich­ti­gung der Buch­füh­rungs-​ und In­ven­tur­er­leich­te­run­gen nach den Be­rech­nun­gen des Sta­tis­ti­schen Bun­des­am­tes ins­ge­samt sogar ein Ein­spar­po­ten­ti­al von etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.

Ver­bes­se­rung der Aus­sa­ge­kraft der HGB-​Ab­schlüs­se
Das Bi­lanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz baut das be­währ­te HGB-​Bi­lanz­recht zu einem Re­gel­werk aus, das den in­ter­na­tio­na­len Rech­nungs­le­gungs­stan­dards gleich­wer­tig, aber we­sent­lich kos­ten­güns­ti­ger und in der Pra­xis ein­fa­cher zu hand­ha­ben ist. Ins­be­son­de­re bleibt es dabei, dass die HGB-​Bi­lanz Grund­la­ge der steu­er­li­chen Ge­winn­er­mitt­lung und der Aus­schüt­tungs­be­mes­sung ist. Dies er­mög­licht ins­be­son­de­re den mit­tel­stän­di­schen Un­ter­neh­men, wei­ter­hin nur ein Re­chen­werk - die sog. Ein­heits­bi­lanz - auf­zu­stel­len, das Grund­la­ge für alle ge­nann­ten Zwe­cke ist.

Wei­te­re Ein­zel­hei­ten zu den Än­de­run­gen des Bi­lanz­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­set­zes fin­den Sie hier.

Das Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Bi­lanz­rechts (BilMoG) wurde am 26. März 2009 vom Deut­schen Bun­des­tag ver­ab­schie­det und soll un­mit­tel­bar nach der Zu­stim­mung durch den Bun­des­rat, der Aus­fer­ti­gung und der Ver­kün­dung in Kraft tre­ten.

Die neuen Bi­lan­zie­rungs­re­ge­lun­gen sind ver­pflich­tend für Ge­schäfts­jah­re ab dem 1. Ja­nu­ar 2010 an­zu­wen­den. Sie kön­nen frei­wil­lig be­reits für den Ab­schluss 2009 an­ge­wen­det wer­den, je­doch nur als Ge­samt­heit. Ei­ni­ge Vor­schrif­ten, ins­be­son­de­re zur Um­set­zung EU-​recht­li­cher Vor­ga­ben, gel­ten ver­pflich­tend schon für das Ge­schäfts­jahr 2009. Bi­lan­zie­rungs­er­leich­te­run­gen für klei­ne und mit­tel­gro­ße Un­ter­neh­men kön­nen - so­weit dies noch mög­lich ist - schon für das Ge­schäfts­jahr 2008 in An­spruch ge­nom­men wer­den.

Quelle: BMJ