Als Frau, Mutter und Gründerin ist man im Alltag mit vielen Herausforderungen konfrontiert.
Plant man nun seine Selbständigkeit als Freelancer im Sport oder der Gesundheit, oder als Unternehmensnachfolgerin einer GmbH oder GmbH & Co KG, stellt sich immer die Frage mach ich alles alleine oder suche ich mir eine gute Steuerberaterin meines Vertrauens die mich bei der Gründung eines Unternehmens unterstützt. Dies beginnt von der Beratung zur Rechtsform, über die private Absicherung über die gemeinsame Erstellung des Businessplanes.
Die ersten Monate der Selbständigkeit sind von vielen Fragen und Unsicherheiten geprägt in dieser Phase steht Ihnen die Steuerberaterin aus Aschaffenburg gerne zur Seite und stärkt Ihnen mit Rat und Kompetenz den Rücken. Die richtige Gründung- kombiniert mit Steuer- und Unternehmensberatung ist der Schlüssel für Ihren Erfolg.
Daher ist es eine wesentliche Entscheidung ob Sie sich für gute Beratung oder für preiswerte Tipps aus dem Internet oder von Freuden entscheiden die zwar alles besser wissen aber selbst keine nennenswerte Erfahrung in der Gründungsberatung bzw. Unternehmensführung haben.
Daher empfehlen wir Ihnen sich eine gute Steuerberaterin zu suchen, wir würden Sie hierbei gerne unterstützen. Fragen Sie uns nach Referenzen.
Freitag, 21. August 2015
Montag, 30. März 2009
Bilanzrecht wird modernisiert
Bilanzrecht wird modernisiert
Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.
Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören:
Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rechnen. Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.
Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk - die sog. Einheitsbilanz - aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.
Weitere Einzelheiten zu den Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes finden Sie hier.
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde am 26. März 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und soll unmittelbar nach der Zustimmung durch den Bundesrat, der Ausfertigung und der Verkündung in Kraft treten.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Quelle: BMJ
Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2009 das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) verabschiedet. Es entlastet die Wirtschaft finanziell in erheblichem Umfang und stärkt das Bilanzrecht des Handelsgesetzbuches für den Wettbewerb mit internationalen Rechnungslegungsstandards.
Zu den wesentlichen Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes gehören:
Deregulierung
Die Neuregelung entlastet die Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, werden von der handelsrechtlichen Buchführungs-, Inventur- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Insgesamt ist aufgrund dieser Maßnahmen mit einer Senkung der Bilanzierungskosten in Höhe von 1,3 Mrd. Euro zu rechnen. Nach dem Jahresbericht der Bundesregierung 2008 zum Bürokratieabbau ergibt sich unter zusätzlicher Berücksichtigung der Buchführungs- und Inventurerleichterungen nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes insgesamt sogar ein Einsparpotential von etwa 2,5 Mrd. Euro pro Jahr.
Verbesserung der Aussagekraft der HGB-Abschlüsse
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz baut das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk aus, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere bleibt es dabei, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung und der Ausschüttungsbemessung ist. Dies ermöglicht insbesondere den mittelständischen Unternehmen, weiterhin nur ein Rechenwerk - die sog. Einheitsbilanz - aufzustellen, das Grundlage für alle genannten Zwecke ist.
Weitere Einzelheiten zu den Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes finden Sie hier.
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) wurde am 26. März 2009 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und soll unmittelbar nach der Zustimmung durch den Bundesrat, der Ausfertigung und der Verkündung in Kraft treten.
Die neuen Bilanzierungsregelungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2010 anzuwenden. Sie können freiwillig bereits für den Abschluss 2009 angewendet werden, jedoch nur als Gesamtheit. Einige Vorschriften, insbesondere zur Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben, gelten verpflichtend schon für das Geschäftsjahr 2009. Bilanzierungserleichterungen für kleine und mittelgroße Unternehmen können - soweit dies noch möglich ist - schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden.
Quelle: BMJ
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